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Schmiedeberger Str. 3
61476 Kronberg im Taunus
Telefon 0 61 73 / 70 37 02
Telefax 0 61 73 / 70 37 08

Erstberatung Rechtsanwalt Kronberg

Erstgespräch / Beratung

Rufen Sie mich einfach unter der Telefonnummer 0 61 73 / 70 37 02 an. Nach Besprechen Ihres Anliegens können wir einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren, in dem wir dann weitere Details wie Erfolgseinschätzung und Aufwandshonorar klären.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, bringen Sie bitte zum Erstgespräch die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. Die Klärung der Kostenübernahme sowie die Abwicklung mit Ihrer Versicherung übernehme ich für Sie.

Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine anwaltliche Rechtsberatung nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Die Beantragung übernehme ich für Sie. Bei Gewährung von Beratungshilfe übernimmt der Staat die Kosten der Rechtsberatung durch einen Anwalt für Sie.

Ebenso kann bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn die Mittel für eine Prozessführung vor Gericht nicht aufgebracht werden können. Entsprechend Ihrer Einkommenssituation kann eine Übernahme der Kosten Ihres Anwalts und des Gerichtsverfahrens ganz oder teilweise bewilligt werden. Die erforderlichen Antragsformulare liegen vor.