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Familienrecht Rechtsanwalt Kronberg

Familienrecht

Das Familienrecht enthält Regelungen der Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundenen Personen.

In den Bereich der Ehe und Lebenspartnerschaften fallen das Eherecht, das Ehevertragsrecht, die Rechte nichtehelicher Lebensgemeinschaften und das Ehescheidungsrecht. Vor einer Scheidung ist es bereits von Vorteil, einen Anwalt als Mediator hinzuzuziehen und entscheidende Fragen zu klären, die z. B. den Versorgungsausgleich, den Unterhalt, die Hausratsaufteilung und bei Kindern das Umgangs- und Sorgerecht regeln.

Zu den Familien- und Verwandtschaftsthemen gehören bei Kindern auch die Rechte nichtehelicher Kinder, Adoptionen und das Recht auf Klärung der Abstammung. Zudem enthält das Familienrecht Bestimmungen hinsichtlich der die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft und das Regeln der Erbschaft und Erbfolge.

Die Erfahrung hat gezeigt, je früher ein Anwalt hinzugezogen wird, desto eher können außergerichtliche Einigungen erzielt werden.

Als Ihr Anwalt vertrete ich Sie im außergerichtlichen Verfahren und als Mediator sowie vor allen Familien-, Vormundschafts- und Zivilgerichten.