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Verkehrsrecht Rechtsanwalt Kronberg

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitsrecht, das Fahrerlaubnisrecht und das Zulassungsrecht.

Nach Unfällen ist die Klärung der Schuldfrage von Bedeutung. Bei Bedarf unter Einbeziehung der polizeilichen Ermittlungsakte, damit im Anschluss die Geltendmachung von Personen- und Fahrzeugschäden, d.h. die Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegenüber den Versicherungen erfolgen kann.

Auch im Zusammenhang mit Bußgeldbescheiden, Verringerung des Punktekontos, Verhängung eines Fahrverbots und Entziehung der Fahrerlaubnis sowie bei Trunkenheitsdelikten, zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und zu Eignungsuntersuchungen für Berufskraftfahrer werden Sie von mir beraten.

Die Abwehr und Verteidigung von Forderungen im außergerichtlichen Verfahren wie vor Gericht gehört zu meinen Aufgabengebieten. Als Spezialist für Unfallbearbeitung und Verkehrsstrafsachen berate und vertrete ich Sie in allen Bereichen.